WER ZAHLT DIE MAKLERPROVISION NACH DEN NEUEN VORGABEN?
Es sind drei verschiedene Provisionsvereinbarungen möglich:
MÖGLICHKEIT 1: TEILUNG DER PROVISION
MÖGLICHKEIT 2: KÄUFER BEZAHLT MAXIMAL 50 PROZENT
MÖGLICHKEIT 3: VERKÄUFER ÜBERNIMMT DIE PROVISION IN VOLLER HÖHE
In der Regel beträgt die Maklerprovision bei uns je nach Objektgröße 1,95 % bis 3,57 % jeweils für den Käufer und für den Verkäufer *
Alle gewerblichen Immobilien, Anlageimmobilien (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser), gemischt genutzte Objekte sowie Baugrundstücke fallen nicht unter die neue Provisionsregelung ab dem 23.12.2020. Hier kann die Maklerprovision zum Beispiel auch weiterhin nur vom Käufer getragen werden, selbst wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat.
* Die Maklerprovision ist erst bei erfolgreich vermittelter Immobilie und nach Abschluss des Kaufvertrages zu zahlen. Der Kaufpreis im Notarvertrag bildet hierbei die Berechnungsgrundlage. Die Höhe der Maklerprovision beim Immobilienverkauf ist frei verhandelbar und orientiert sich an den marktüblichen Regelungen, jedoch unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben.